Anmeldeformular


Betreuungsdaten

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Informationen zu den Sorgeberechtigten


Weitere Angaben

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Hinweise zum Antrag auf Aufnahme in die Kindergärten,

Kindertagesstätten und den Spielkreis der Stadt Bad Harzburg


Zur Bearbeitung des Antrages muss das Kind, für welches eine Betreuung gewünscht wird, bereits geboren sein.


Hinsichtlich der Reihenfolge einer möglichen Warteplatzliste ist das Eingangsdatum des Antrages bei der

Stadt Bad Harzburg maßgebend.


Nach dem Eingang des Antrages erhalten Sie eine schriftliche Zwischennachricht.


Zusagen bezüglich eines Betreuungsplatzes für Kinder, die einen Krippen- oder Kindergartenplatz oder einen Platz im Kinderspielkreis

der Stadt Bad Harzburg beantragt haben,

werden ausschließlich durch die Verwaltung der Stadt Bad Harzburg und nicht durch die Einrichtungen erteilt.

Mit Einführung der Masernimpfpflicht zum 01. März 2020 dürfen nur Kinder zur Betreung aufgenommen werden, die diese gesetzliche Vorgabe erfüllen.

Die Zusage eines Betreuungsplatzes erfolgt im Regelfall frühestens zwei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.

Um Verzögerungen zu vermeiden, teilen Sie uns bitte jegliche Anschriftenänderung umgehend mit.

Mit der Zusage eines Betreuungsplatzes erhalten Sie auch eine Bestätigung der Annahme. Bitte senden Sie diese unbedingt ausgefüllt

und unterschrieben bis zu dem Ihnen genannten Termin an die Stadt Bad Harzburg, Amt für Personal- und Bildungswesen, Forstwiese 5

zurück oder reichen diesen persönlich bei der Stadt Bad Harzburg, Forstwiese 5, Zimmer 5 oder Zimmer 11 ein.


Sollte keine Bestätigung der Platzannahme erfolgen, verfällt die Platzzusage und Ihr Antrag wird aus dem Vergabeverfahren genommen.